IV-Massnahmen

Die IV bietet diverse Massnahmen zur Wiedereingliederung und zum Aufbau und Stabilisierung von Arbeitsfähigkeit und Persönlichkeit an.

Im ABA bieten wir aktuell Integrationsmassnahmen und berufliche Abklärungen an. Integrationsmassnahen für erwachsene Personen, welche nach einer schwierigen Zeit den Weg zurück ins Erwerbsleben suchen. Berufliche Abklärungen für junge Erwachsene, welche noch unsicher in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Potential sind.

 

Kontakt

Thomas Treichler, Leiter Ausbildung

Integrationsmassnahmen

Für Menschen nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit bietet das ABA Integrationsmassnahmen an.

Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können.

Im ABA sind in vielen unserer Abteilungen Integrationsmassnahmen möglich und sinnvoll.

Berufliche Abklärung

In der beruflichen Abklärung bestimmen wir die vorhandenen Potenziale und die aktuelle Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für individuell ausgelegte Vorbereitungsmassnahmen zum Ein- oder Wiedereintritt in das berufliche Leben. Diese sind in verschiedenen Arbeitsfeldern möglich.

Information

Integrationsmassnahmen und berufliche Abklärungen werden direkt von den IV-Stellen bei uns angefragt.

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